Der Aktiv-First aus Kupfer - auf dem Dach ganz oben!
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Impressum
Unsere AGB
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Nie mehr Algen und Moose auf dem Dach - Für alte und neue Dächer geeignet - Beugt Frostschäden vor!
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Der Aktiv-First® ist ein Produkt der Aktiv-First GmbH
(Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)


§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
  (1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Aktiv-First GmbH erfolgen aus-
schließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung
unserer allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (allge-
meine Geschäftsbedingungen). Die Geltung anderer Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, soweit wir diesen nicht schriftlich zugestimmt haben. Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen eines kaufmännischen Kunden wird hiermit wider-
sprochen.
(2) Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
(3) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ver-
einbart werden.
(4) Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit auf unserer Webseite abrufbar oder
können über uns angefordert werden.
(5) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des durch sie ergänzten Vertrags unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Be-
stimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese AGB bleiben im übrigen für
beide Teile wirksam. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestim-
mung zu vereinbaren, die rechtswirksam ist und dem mit der unwirksamen Be-
stimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt entsprechend für
die Unvollständigkeit bzw. Lückenhaftigkeit unserer allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen bzw. des durch sie ergänzten Vertrages.

§ 2 Angebot und Annahme (Vertragsschluss)
 

(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte An-
kündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeit-
weise oder endgültig einzustellen.
(2) Der Vertrag mit dem Besteller kommt erst im Zeitpunkt der Lieferung oder der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zustande. Eine Online-Bestell-
bestätigung gilt nicht als Auftragsbestätigung, sondern hat lediglich Übersichts-Charakter.
(3) Bestellungen per Telefon, Fax oder Internet (Online) können kundenseitig ohne
Grund und ohne Konsequenzen innerhalb von 30 Minuten nach Bestellung wieder storniert werden. Postbestellungen nur am Tag der Briefaufgabe (laut Poststempel)
und dies nur fernschriftlich, telefonisch oder per E-mail. Soweit nicht anders verein-
bart, ist der Kunde nach Ablauf dieser Frist für 30 Tage einseitig an seine Be-
stellung gebunden.
(4) Bestellungen werden nur akzeptiert, wenn der Besteller gleichzeitig der recht-
mäßige Rechnungsempfänger ist bzw. diesen formal-juristisch und schriftlich
belegbar vertritt. Bestellungen eines Lieferempfängers mit anderslautendem Rech- nungsempfänger werden abgelehnt. Kaufmännische Kunden müssen sich und ihre Einkaufsbefugnis schriftlich belegen können (Kopie Gewerbeschein, Handels-
registerauszug etc.)


§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
 

(1) Alle unsere Preisangaben sind brutto, also inklusive der in Deutschland
gültigen gesetz lichen Mehrwertsteuer. Bestellungen werden zum jeweils am Tage
der Lieferungs- bzw. Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer-
satz abgerechnet.
(2) Wir behalten und das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn
nach Abschluss des Vertrages Kosten senkungen oder Kostenerhöhungen, ins-
besondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen ein-
treten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
(3) Alle Logistikkosten trägt der Kunde. Wir weisen den Kunden vor Vertrags-
schluss auf gesondert entstehende Logistikkosten hin. Den Logistikkosten liegen
die vom Lieferanten, also von uns, tatsächlich berechneten Kosten zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5) Unsere Forderungen werden zum vereinbarten Zeitpunkt oder mit Zugang der Rechnung netto (ohne Abzug) fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so
sind wir berechtigt, bei Verbrauchergeschäften Verzugszinsen in Höhe von 5 Pro-
zentpunkten und bei Handelsgeschäften in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls wir
in der Lage sind einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir
berechtigt diesen geltend zu machen.
(6) Der Kaufpreis kann entweder per Nachnahme oder mittels elektronischem Last-
schriftver fahren (ELV) entrichtet werden. Sollte beim ELV eine Lastschrift trotz ordnungsgemäßer Ermächtigung zurückgegeben werden, so stellen wir dem Be-
steller die Bankspesen in Rechnung. In diesem Fall ist die Bank ermächtigt, uns
den Namen und die Anschrift des Bestellers mitzuteilen.
(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zudem steht die
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts dem Besteller nur wegen Gegenan-
sprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(8) Die Bestellungen sind entweder vor Lieferung per Banküberweisung bzw. Last-
schriftverfahren oder - bei Lieferung - per Nachnahme zu zahlen. Abweichungen
hiervon sind für Stammkunden möglich. Entsprechende Sonderkonditionen, ins-
besondere Lieferung auf Rechnung, bedürfen aber unserer schriftlichen Zu-
stimmung.


§ 4 Lieferung
  (1) Lieferzeiten werden unverbindlich angegeben und stellen lediglich eine unver-
bindliche Einschätzung dar. Für die Einhaltung der Lieferfristen übernehmen wir
daher nur dann Gewähr, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
(2) Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf Umstände zurückzu-
führen, die von uns nicht zu vertreten sind, insbesondere höhere Gewalt, Arbeits-
kampf, Feuer etc., so wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.
Überschreiten die Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide
Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Vertragsgegenstands vom
Vertrag zurückzutreten. Sonstige und weitere Ansprüche bestehen dann wechsel-
seitig nicht.
(3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von uns sofort
bei Lieferung in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Gefahrenübergang, Versand
  (1) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist bei Zustande-kommen eines Vertrages unser Firmensitz (Döbereinerstraße 12, 95213 Münchberg) Erfüllungsort. Mit Versendung der Ware oder Erbringung einer Dienstleistung geht
die Gefahr auf den Besteller über.
(2) Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom
Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Besteller über. In diesem Fall tritt
zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versand-
bereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung bei uns oder bei Dritten trägt der Be-
steller. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes
gegen den Besteller bleibt unberührt.

§ 6 Versicherung
  Versicherungen gegen Schäden aller Art erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch
des Bestellers und auf dessen Rechnung.

§ 7 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
 

(1) Die Mängelgewährleistung richtet sich vorbehaltlich der nachfolgenden Be-
stimmungen nach den gesetzlichen Regelungen.
(2) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen, soweit es sich um kauf-
männische Kunden handelt, voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB ge-
schuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und frist-
gemäß nachgekommen ist.
(3) Hat ein Kaufmann die neu hergestellte Kaufsache in Ausübung einer gewerb-
lichen oder beruflichen Tätigkeit erworben, so beträgt die Gewährleistungsfrist ab
dem gesetzlichen Verjährungsbeginn ein Jahr. Handelt es sich hingegen um eine
gebrauchte Sache, so ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
(4) Liegt ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) vor, beträgt die Gewährleistungs-
frist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn bei neuen Sachen zwei Jahre, bei
gebrauchten Sachen ein Jahr. Alle Schadensersatzansprüche, die über den in §
475 I BGB genannten Verbrauchermindestschutz hinausgehen, sind ausge-
schlossen.
(5) Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach
unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle
der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kauf-
preises.
(6) Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage -
insbesondere wenn sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen
verzögert, die wir zu vertreten haben - so ist der Besteller nach seiner Wahl be-
rechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herab-
setzung des Kaufpreises zu verlangen.
(7) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind, vorbehaltlich zwingender
gesetzlicher Haftungsbestimmungen, weitergehende Ansprüche des Bestellers
- gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht
für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind. Insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Bestellers.
(8) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von uns, unseren Vertretern oder
unseren Erfüllungsgehilfen beruht.
(9) Handelsübliche materialbedingte Struktur-, Farb und Gewichtsabweichungen
bleiben vorbehalten.
(10) Im Übrigen übernehmen wir die auf unserer Webseite ausgewiesene Garantie!


§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
 

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum vollständigen
Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
Der Besteller ist bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Ware pfleglich zu be-
handeln.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Ein griffen hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir die Klage nach § 771 ZPO erheben
können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außer-
gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Be-
steller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Faktura-Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen,
und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller
auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzu-
ziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den ver-
einnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder ahlungsein-
stellung des Bestellers vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der
Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Gleichzeitig sind
wir berechtigt, die Abtretung der Forderung selbst offenzulegen und diese einzu-
reichen.
(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird
stets für uns vorgenommen. Erlischt unser Eigentum oder Miteigentum, also das
Eigentum oder Miteigentum der Aktiv-First GmbH, durch Vermischung, Ver-
mengung oder Verbindung mit nicht uns gehören der Ware gemäß den §§ 947,
948 BGB, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum oder Eigentum
des Bestellers an einer einheitlichen Sache wertanteilsmäßig in Höhe des
jeweiligen Rechnungswertes auf uns übergeht. Dieser Übergang erfolgt jedoch
ohne Verpflichtungen jeglicher Art für uns. Der Besteller verwahrt unser jeweilig
entstandenes Miteigentum oder Eigentum unentgeltlich für die Aktiv-First GmbH.
(5) Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer
Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 9 Gerichtsstand
  (1) Soweit der Besteller Kaufmann ist, ist unser Firmensitz Gerichtsstand; wir sind
jedoch berechtigt den Besteller auch an seinem Wohnsitzgerichtsstand zu ver-
klagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kauf-
rechts ist ausgeschlossen.

§ 10 Datenschutz
  (1) Die Aktiv-First GmbH ist berechtigt, die vom Besteller für die Geschäfts-
abwicklung angegebenen personenbezogenen Daten unter Beachtung des Bundes-
datenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) zu
speichern und zu verarbeiten.
(2) Die Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für die Ge-
schäftsbeziehung zum Besteller verwendet. Die Ost-West-Vertriebs GmbH ver-
sichert, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben, verkauft oder weiterver-
arbeitet werden.



 
www.reetdach-lebelang.de